Kurz: Das Omnibus-Paket verschiebt die CSRD für Welle 2 um zwei Jahre (erste Berichte für FY2027), fokussiert die Pflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und nimmt gelistete KMU weitgehend raus. Österreich hat die Richtlinie bereits umgesetzt (NaBeG, seit Februar 2026), Deutschland noch nicht.
Wenn du dich fragst, ob – und ab wann – dein Unternehmen einen CSRD-Bericht abgeben muss, hat sich die Antwort 2025/2026 deutlich verändert. Hier ist der aktuelle Stand, getrennt nach Österreich und Deutschland.
Was das Omnibus-Paket geändert hat
Im Frühjahr 2025 hat die EU mit dem „Omnibus I“-Paket bei der CSRD nachjustiert – mit drei wesentlichen Effekten: einer Verschiebung der Fristen („stop the clock“), höheren Schwellen für die Berichtspflicht und einer Reduktion der Datenpunkte. Die „stop the clock“-Richtlinie ist seit April 2025 in Kraft; die substanziellen Scope-Änderungen treten am 18.03.2026 in Kraft, mit 12 Monaten zur nationalen Umsetzung.
Die neuen Wellen & Fristen
Welle 1 – berichtet bereits. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (vormals NFRD-pflichtig) berichten seit dem Geschäftsjahr 2024 – an dieser Welle ändert Omnibus nichts.
Welle 2 – um zwei Jahre verschoben. Unternehmen, die ursprünglich für das Geschäftsjahr 2025 berichten sollten, müssen jetzt erst für das Geschäftsjahr 2027 berichten (Veröffentlichung 2028).
Welle 3 (gelistete KMU) – weitgehend raus. Die ursprüngliche Welle 3 wird voraussichtlich aus der verpflichtenden CSRD-Pflicht genommen.
Die neue Schwelle: ab wann bist du pflichtig?
Der größte Hebel von Omnibus ist die angehobene Schwelle: Berichtspflichtig sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sein (zusätzlich zu den bestehenden Finanzkriterien zu Bilanzsumme und Umsatz). Damit fallen viele Unternehmen, die nach den ursprünglichen Schwellen erfasst gewesen wären, aus der direkten Pflicht.
Österreich: NaBeG ist bereits in Kraft
Österreich hat die CSRD national umgesetzt: Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) wurde am 21. Januar 2026 im Nationalrat beschlossen und ist seit Ende Februar 2026 in Kraft – inklusive der erhöhten Omnibus-Schwellen.
Welle 1 in Österreich: große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz – rund 120 Unternehmen.
Sanktionen: Verstöße gegen die Berichts- oder Prüfpflicht können mit Geldstrafen bis zu 50.000 € geahndet werden.
Für österreichische Unternehmen besteht also bereits Rechtssicherheit über den Rahmen – die Frage ist nicht mehr „ob das kommt“, sondern „wo stehe ich konkret“.
Deutschland: noch im Gesetzgebungsverfahren
Deutschland hat die CSRD bislang nicht final in nationales Recht überführt. Ein Entwurf von März 2026 integriert das Omnibus-Paket; die Umsetzung wird im Lauf des Jahres 2026 erwartet. Für deutsche Unternehmen heißt das: Der EU-Rahmen ist klar, die nationalen Details (z. B. genaue Schwellen und Fristen) werden mit dem Umsetzungsgesetz verbindlich.
Praktisch bedeutet das: Wer absehbar in den Anwendungsbereich fällt, sollte trotz Verzögerung nicht warten – die Vorlaufzeit für Wesentlichkeitsanalyse und Datenerhebung bleibt gleich lang.
Lieferkette & VSME
Omnibus schützt kleinere Unternehmen in der Wertschöpfungskette: Firmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden können Informationsanfragen ablehnen, die über den Inhalt des freiwilligen VSME-Standards hinausgehen. Für viele Mittelständler ist der VSME damit der realistische Einstieg – auch ohne direkte Pflicht, weil Kunden und Banken Daten anfragen.
Was du jetzt tun solltest
Status klären. Prüfe anhand von Mitarbeitendenzahl, Umsatz und Kapitalmarktorientierung, ob und wann du fällst – länderspezifisch (AT: NaBeG; DE: kommendes Umsetzungsgesetz).
Auch ohne Pflicht vorbereiten. Viele Unternehmen werden indirekt über Kunden- und Lieferantenanforderungen erfasst. Eine Wesentlichkeitsanalyse jetzt erspart Panik später.
Früh mit der Datengrundlage starten. Der Engpass ist nie die Frist, sondern die verstreute Datenlage. Wer früh strukturiert, hat den Bericht in Tagen statt Monaten.
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Häufige Fragen
Ist die CSRD durch Omnibus abgeschafft? Nein. Sie wird verschoben, verschlankt und auf größere Unternehmen fokussiert – aber sie bleibt verpflichtend.
Gilt die CSRD in Österreich schon? Ja, über das NaBeG (seit Februar 2026 in Kraft). In Deutschland läuft das Umsetzungsverfahren noch.
Was ist, wenn ich knapp unter 1.000 Mitarbeitende liege? Dann bist du voraussichtlich nicht direkt pflichtig, wirst aber häufig über die Lieferkette angefragt – der VSME-Standard ist hier der pragmatische Weg.

