Kurz gesagt: Die überarbeiteten ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563) stehen seit Montag, 21. September 2026, im Amtsblatt der EU, auch auf Deutsch. Sie treten am 10. November 2026 in Kraft und gelten spätestens für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027. Die deutsche Fassung ist aber noch nicht das letzte Wort: Die Begriffsvorschläge von DRSC und AFRAC konnten noch nicht eingearbeitet werden, eine Berichtigung ist für Oktober/November 2026 geplant. Wer 2023 erlebt hat, wie aus "Policies" plötzlich "Strategien" wurden, weiß, warum sich ein genauer Blick lohnt.
Was genau ist seit 21. September live?
Am 21. September 2026 hat die EU zwei delegierte Verordnungen im Amtsblatt veröffentlicht: die Verordnung (EU) 2026/1563 mit den überarbeiteten ESRS und die Verordnung (EU) 2026/1560 mit dem freiwilligen Standard (Voluntary Standard, VS). Beide liegen in allen Amtssprachen vor, also auch auf Deutsch.
Die wichtigsten Eckdaten:
- Inkrafttreten: Die ESRS 2026 treten am 10. November 2026 in Kraft, der VS bereits am 24. September 2026.
- Anwendung: spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
- Wahlrecht für 2026: Für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, kannst du die bisherigen ESRS anwenden, die überarbeiteten ESRS oder die bisherigen ESRS mit einzelnen Erleichterungen aus der neuen Fassung. Laut IDW musst du angeben, welche Fassung du verwendet hast.
- Umfang: Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70 Prozent.
Was sich inhaltlich ändert, haben wir in "Von ESRS zu Omnibus-ESRS" zusammengefasst. In diesem Beitrag geht es um die Sprache.
Rückblick: das Übersetzungschaos der ESRS 2023
Die erste Fassung der ESRS (Set 1) kam als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 vom 31. Juli 2023. Erst mit diesem Rechtsakt wurden die Standards in die Amtssprachen der EU übersetzt. Das Bundesministerium der Justiz bat das DRSC um Rückmeldung zur deutschen Fassung, und das DRSC schickte im September 2023 eine lange Liste möglicher Übersetzungsfehler, gesammelt bei Unternehmen, die nach ESRS berichten müssen.
Das Problem war nicht Stilkritik. Die ESRS arbeiten mit definierten Begriffen. Wenn im Deutschen zwei verschiedene englische Begriffe dasselbe Wort bekommen, verschwimmt die Pflicht dahinter. Drei Beispiele zeigen das gut.
Beispiel 1: Aus "Policies" wurden "Strategien"
Die ESRS unterscheiden zwischen Strategy (Strategie und Geschäftsmodell, SBM) und Policies (Konzepte, geregelt über die Mindestangaben MDR-P). Die deutsche Fassung von 2023 übersetzte beides mit "Strategie" bzw. "Strategien". Das DRSC wies darauf hin, dass schon die CSR-Richtlinie "Policies" mit "Konzepte" übersetzt hatte und dass Unternehmen einen Großteil ihrer Policies nicht im Sinne der CSRD berichten könnten, wenn man "Policy" streng als "Strategie" liest.
Vorher (2023): Bei den Vergütungsangaben in ESRS 2 hieß es, das Unternehmen gibt Informationen "über die Strategien zu nachhaltigkeitsbezogenen Anreiz- und Vergütungssystemen" an. Im Englischen stand dort schlicht "remuneration policies".
Das Risiko in der Praxis: Wer wörtlich übersetzt liest, sucht nach einer "Vergütungsstrategie", die es als eigenes Dokument oft gar nicht gibt, statt das bestehende Vergütungssystem zu beschreiben. Umgekehrt können in Kapiteln zu Konzepten strategische Absichtserklärungen landen, wo die Norm eine verbindliche Richtlinie meint. Haufe bringt es auf den Punkt: Wer eine Strategie beschreibt, wo eine verbindliche Richtlinie gefordert ist, riskiert, die Angabepflicht nicht zu erfüllen.
Nachher: Mit der Berichtigung der deutschen Fassung vom 9. August 2024 heißt "Policies" im Glossarsinn "Konzepte". Die Begriffsliste von DRSC und AFRAC (Stand Juni 2026) führt "Policy / Policies" durchgehend als "Konzept / Konzepte".
Aber Achtung: "Policy" ist nicht immer ein Unternehmenskonzept. In ESRS E1 und E4 meint "policy" oft öffentliche Politik, etwa "climate-related public policy goals" oder nationale Biodiversitätspolitik. Dort ist "politische Ziele" oder "politische Leitlinien" richtig. Die DRSC/AFRAC-Liste nennt die Übersetzung in ESRS E4 para 32(b) und AR 24 ausdrücklich nicht konsistent. Ein stumpfes Suchen und Ersetzen hätte also neue Fehler erzeugt.
Beispiel 2: "Eigene Belegschaft" statt "Arbeitskräfte des Unternehmens"
ESRS S1 hieß 2023 auf Deutsch "Eigene Belegschaft". Das DRSC kritisierte: "Belegschaft" setzt im deutschen Arbeitsrecht einen Arbeitsvertrag voraus. Die ESRS meinen mit "own workforce" aber mehr, nämlich auch Nicht-Arbeitnehmer wie Leiharbeitskräfte von Zeitarbeitsfirmen und Selbständige.
Vorher: Wer "Belegschaft" wörtlich nimmt, berichtet Kopfzahlen, Unfälle oder Schulungsstunden womöglich nur für die eigenen Angestellten und lässt Leiharbeit außen vor.
Nachher: Seit der Berichtigung 2024 heißt der Standard "Arbeitskräfte des Unternehmens". Auch "employees" wurde präzisiert: aus "Beschäftigte" wurde "Arbeitnehmer". Die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Nicht-Arbeitnehmern ist damit im Deutschen sichtbar.
Beispiel 3: "gegebenenfalls" klingt nach freiwillig
Die englischen ESRS verwenden oft "if applicable", "where relevant" oder "shall include, if applicable". Die deutsche Fassung macht daraus häufig "gegebenenfalls". Die DRSC/AFRAC-Liste nennt das "unglücklich": Laut Duden steht "gegebenenfalls" auch für "eventuell" oder "möglicherweise" und erweckt zu stark den Eindruck von Freiwilligkeit. Gemeint ist aber: Die Angabe ist Pflicht, sobald sie einschlägig ist.
Vorher: "Das Unternehmen gibt gegebenenfalls folgende Informationen an" lässt sich leicht als "können wir weglassen" lesen.
Nachher: Die Projektgruppe schlägt Formulierungen wie "soweit einschlägig" oder "sofern relevant" vor. In der veröffentlichten deutschen Fassung der ESRS 2026 steht aber weiterhin durchgehend "gegebenenfalls". Die Vorschläge sind noch nicht eingeflossen, vielleicht ändert das die angekündigte Berichtigung.
Die wichtigsten Begriffe im Vergleich
Englisch (ESRS) | Deutsch 2023 | Problem | Deutsch nach Berichtigung 2024 | ESRS 2026, deutsche Fassung |
Policies | Strategien | gleiches Wort wie für "Strategy" (SBM), zwei Pflichten verschwimmen | Konzepte | Konzepte (durchgehend), mit Restfehlern: S4-1 para 9 spricht einmal noch von "Strategien", GDR-P von "Menschenrechtspolitik" |
Own workforce | Eigene Belegschaft | "Belegschaft" setzt Arbeitsvertrag voraus, Leiharbeit und Selbständige fallen gedanklich raus | Arbeitskräfte des Unternehmens | Arbeitskräfte des Unternehmens ("Eigene Belegschaft" kommt nicht mehr vor) |
Employees | Beschäftigte | unscharf gegenüber Nicht-Arbeitnehmern | Arbeitnehmer | beides im Text ("Arbeitnehmer" und "Beschäftigte") |
Metrics | Parameter | fachlich unpassend, "Kennzahlen" ist in TCFD und Controlling üblich | Kennzahlen | Kennzahlen ("Parameter" nur noch im Sinn von Berechnungsannahmen) |
Revenue | Einnahmen | kein Begriff der Rechnungslegung | Umsatzerlöse | Umsatzerlöse ("Einnahmen" kommt nicht mehr vor) |
Business conduct (ESRS G1) | Unternehmenspolitik | "Politik" statt Verhalten im Geschäftsverkehr | Unternehmensführung | Unternehmensführung (ESRS G1) |
if applicable / where relevant | gegebenenfalls | klingt nach "eventuell", also freiwillig | weiterhin oft "gegebenenfalls" (DRSC/AFRAC schlagen "soweit einschlägig" vor) | weiterhin "gegebenenfalls", "soweit einschlägig" kommt nicht vor |
Adjusting items (E1 AR 77) | Ausgleichsposten | laut DRSC/AFRAC "grob missverständlich", gemeint ist eine Überleitung | Ausgleichsposten (Vorschlag: Überleitungsposten) | Begriff kommt in der neuen Fassung nicht mehr vor |
Actions / Targets | Maßnahmen / Ziele | weitgehend unstrittig, aber "objectives" mal "Vorgaben", mal "Zielvorgaben" | Maßnahmen / Ziele | Maßnahmen / Ziele, vereinzelt noch "Zielvorgaben" |
Die Berichtigung vom 9. August 2024 umfasste rund 287 Seiten und betraf alle zwölf Standards. Laut DRSC übernahm die EU-Kommission etwa 75 Prozent der angeregten Änderungen. Inhaltlich änderte sich nichts, es war eine reine Übersetzungskorrektur.
Wie es Stand jetzt ist
Aus 2023 hat die Fachwelt gelernt. DRSC und AFRAC, die Standardsetzer aus Deutschland und Österreich, gründeten im Juli 2024 eine gemeinsame Projektgruppe zur Übersetzung. Sie erarbeitete Begriffslisten für ESRS 1 und 2 (Oktober 2024), die E-Standards (April 2025) sowie S1 und G1 (November 2025) und übermittelte am 26. Juni 2026 eine systematisch geprüfte Liste deutscher Fachbegriffe an die EU-Kommission.
Das Timing hat trotzdem nicht gereicht. Die Kommission hat die überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 angenommen und am 21. September 2026 veröffentlicht. Laut DRSC konnten die Übersetzungshinweise in dieser kurzen Zeit noch nicht berücksichtigt werden. Eine Berichtigung der deutschen Fassungen von ESRS 2026 und VS ist für Oktober/November 2026 vorgesehen.
Wie nötig das ist, zeigt ein Blick in den Text. In ESRS S4 (Verbraucher und Endnutzer), Angabepflicht S4-1, para 9, stehen zwei fast gleiche Sätze direkt hintereinander: "Es hat anzugeben, ob diese Strategien bestimmte Gruppen (...) abdecken." und gleich danach "Es hat anzugeben, ob diese Konzepte bestimmte Gruppen (...) abdecken." Die alte und die neue Übersetzung von "policies" stehen also nebeneinander im Amtsblatt. Und in den allgemeinen Angaben zu Konzepten (GDR-P) ist weiterhin von einer "Menschenrechtspolitik" die Rede, wo ein Unternehmenskonzept gemeint ist.
Für dich heißt das: Die deutschen ESRS 2026 sind verbindlich veröffentlicht, aber einzelne Begriffe können sich in wenigen Wochen noch ändern. Das ist dieselbe Lage wie 2023, nur mit Ansage.
Was das für deinen Bericht bedeutet
- Ein Begriff, eine Bedeutung. Lege ein internes Glossar fest, bevor du schreibst: welcher englische ESRS-Begriff mit welchem deutschen Wort wiedergegeben wird. Die DRSC/AFRAC-Liste ist dafür eine gute Basis.
- Keine Mischung aus Fassungen. Für 2026 darfst du zwischen alter und neuer Fassung wählen oder mischen. Wenn Teile des Berichts mit Set-1-Begriffen und andere mit ESRS-2026-Begriffen geschrieben sind, wirkt das für Leser und Prüfer wie zwei verschiedene Anforderungen. Haufe beschreibt genau diesen Fall: Berichte, an denen über Monate gearbeitet wird, tragen unterschiedliche Begriffsstände, weil Korrekturen zeitversetzt kamen.
- EN und DE sauber trennen. Viele Teams arbeiten mit englischen Vorlagen, Konzern-Guidelines oder englischsprachigen Prüferfragen und schreiben den Bericht auf Deutsch. Genau an dieser Nahtstelle entstehen "Strategie statt Konzept"-Fehler. Der Nachhaltigkeitsbericht wird in Deutschland Teil des Lageberichts.
- Berichtigung einplanen. Wenn du jetzt auf ESRS 2026 umstellst, plane nach der angekündigten Berichtigung einen kurzen Begriffsabgleich ein, bevor der Bericht in die Prüfung geht.
- Rechtsstand im Blick. Durch das Omnibus-Paket ("stop the clock") ist die zweite Welle um zwei Jahre verschoben. In Österreich gilt seit Februar 2026 das NaBeG, in Deutschland ist das CSRD-Umsetzungsgesetz noch im Gesetzgebungsverfahren.
Deinen bestehenden Bericht in die offizielle Terminologie bringen
Bisher hieß das: Bericht Absatz für Absatz durchgehen, Begriffe mit der amtlichen Fassung abgleichen, Fundstellen nachschlagen und alles von Hand anpassen. Seit es die offizielle deutsche Übersetzung der ESRS 2026 gibt, geht das mit Glacier AI: Du lässt deinen bestehenden Bericht mit der korrekten, offiziellen ESRS-Terminologie übersetzen, statt ihn manuell umzuarbeiten.
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FAQ
Gibt es die ESRS 2026 offiziell auf Deutsch?
Ja. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 wurde am 21. September 2026 im Amtsblatt der EU in allen Amtssprachen veröffentlicht, auch auf Deutsch. Eine Berichtigung der deutschen Fassung ist für Oktober/November 2026 angekündigt.
Ab wann gelten die überarbeiteten ESRS?
Sie treten am 10. November 2026 in Kraft und gelten spätestens für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027. Für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, kannst du zwischen alter Fassung, neuer Fassung oder alter Fassung mit einzelnen Erleichterungen wählen und musst die verwendete Fassung angeben.
Heißt "Policies" auf Deutsch Strategien oder Konzepte?
Im Sinne des ESRS-Glossars heißt es "Konzepte". Die erste deutsche Fassung von 2023 sprach von "Strategien", das wurde am 9. August 2024 berichtigt. Wo "policy" öffentliche Politik meint, etwa bei Klima- oder Biodiversitätszielen von Staaten, ist "Politik" oder "politische Leitlinien" richtig.
Warum heißt ESRS S1 nicht mehr "Eigene Belegschaft"?
Weil "Belegschaft" im deutschen Recht einen Arbeitsvertrag voraussetzt. ESRS S1 erfasst aber auch Leiharbeitskräfte und Selbständige. Seit der Berichtigung 2024 heißt der Standard deshalb "Arbeitskräfte des Unternehmens".
Muss ich meinen Bericht nach der angekündigten Berichtigung umschreiben?
Inhaltlich ändert eine Übersetzungsberichtigung die Pflichten nicht. Du solltest aber die Begriffe in deinem Bericht an die berichtigte Fassung angleichen, damit er einheitlich und für Prüfer eindeutig bleibt.
Wo finde ich eine verlässliche Begriffsliste Englisch/Deutsch?
DRSC und AFRAC veröffentlichen gemeinsam Listen der wichtigsten ESRS-Fachbegriffe mit empfohlener deutscher Übersetzung, zuletzt im Juni 2026. Sie sind auf der Website des DRSC frei verfügbar.




