Kurz gesagt: Die ESRS 2026 stehen seit 21. September 2026 im Amtsblatt der EU und treten am 10. November 2026 in Kraft. Pflicht sind sie für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 hast du drei Möglichkeiten: alte ESRS, neue ESRS oder alte ESRS mit acht genau benannten Erleichterungen. Die wichtigste Erkenntnis der ersten Wochen: Die Standards sind kürzer geworden, die Umstellung ist trotzdem ein eigenes Projekt.
Gut zwei Wochen nach der Veröffentlichung ist die erste Aufregung vorbei. Die Überblicksartikel sind geschrieben, die Zahl "60 Prozent weniger Datenpunkte" kennt inzwischen jeder. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit: Welche Fassung nimmst du für 2026? Was passiert mit deinem bestehenden Bericht? Und worauf kannst du dich schon verlassen, was ist noch in Bewegung? Dieser Artikel fasst zusammen, was sich in den ersten Wochen gezeigt hat.
Was sind die ESRS 2026?
Die ESRS 2026 sind die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards. Sie ersetzen die erste Fassung von 2023 (Set 1) und wurden als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 erlassen. Weil es eine EU-Verordnung ist, gilt sie unmittelbar. Eine Umsetzung in nationales Recht braucht es dafür nicht.
Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl um mehr als 70 Prozent, weil die freiwilligen Datenpunkte entfallen. Was sich inhaltlich ändert, liest du in Von ESRS zu Omnibus-ESRS.
Datum | Was passiert |
3. Juli 2026 | EU-Kommission nimmt die überarbeiteten ESRS an |
28. August 2026 | EFRAG veröffentlicht den Entwurf der neuen Datenpunktliste |
21. September 2026 | Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in allen Amtssprachen |
23. Oktober 2026 | Ende der Rückmeldefrist zur Datenpunktliste |
10. November 2026 | ESRS 2026 treten in Kraft |
11. November 2026 | Ende der Konsultation zur XBRL-Taxonomie |
Ende 2026 | Finale Datenpunktliste von EFRAG erwartet |
1. Januar 2027 | ESRS 2026 sind für alle Geschäftsjahre ab diesem Datum Pflicht |
Die 7 Learnings aus den ersten Wochen
1. Die erste Entscheidung ist die Fassung, nicht der Inhalt
Für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, hast du ein Wahlrecht mit drei Möglichkeiten: die bisherigen ESRS vollständig anwenden, die ESRS 2026 vollständig anwenden oder die bisherigen ESRS mit einzelnen Erleichterungen aus der neuen Fassung kombinieren. Welche Fassung du gewählt hast, musst du im Bericht angeben.
Diese Entscheidung bestimmt alles Weitere: die Struktur des Berichts, die Datenabfragen an die Fachabteilungen und den Prüfungsumfang. Ein Beispiel: Wer im Oktober noch Daten nach der alten Logik einsammelt und im Jänner auf die neue Fassung wechselt, fragt bei den Fachabteilungen zweimal an. Triff die Entscheidung deshalb vor der Datenerhebung und stimme sie mit deinem Prüfer ab.
2. Der "Mixed Approach" ist kein freies Mischen
Die dritte Möglichkeit klingt nach maximaler Freiheit, ist aber eng gefasst. Du darfst die bisherigen ESRS weiter anwenden und dazu genau acht Erleichterungen aus ESRS 1 der neuen Fassung nutzen:
- Top-down-Ansatz bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Para. 27)
- Kein unverhältnismäßiger Aufwand bei der Informationsbeschaffung und Grenzen für Datenabfragen in der Wertschöpfungskette (Para. 32 und 33)
- Erwerbe und Veräußerungen im Berichtsjahr (Para. 74 und 75)
- Kennzahlen für nicht wesentliche Tätigkeiten (Para. 90)
- Teilweise Abdeckung der Wertschöpfungskette bei Kennzahlen (Para. 91)
- Gemeinschaftliche Tätigkeiten ohne operative Kontrolle (Para. 92)
- Taxonomie-Angaben in einem eigenen Anhang (Para. 106)
- Zusammenfassende Übersicht (Para. 110)
Alles andere bleibt in dieser Variante beim alten Stand. Du kannst also nicht die kürzeren Angabepflichten aus E1 oder S1 übernehmen und den Rest nach Set 1 berichten. Ein Beispiel: Wer vor allem unter den Datenabfragen bei Lieferanten leidet, bekommt mit dem Mixed Approach genau dort Luft, ohne den ganzen Bericht umzubauen.
3. Weniger Datenpunkte heißt nicht weniger Umstellungs- und Schreibarbeit
Die Kürzung um mehr als 60 Prozent beschreibt das Ziel, nicht den Weg dorthin. Wenn du schon nach Set 1 berichtet hast, musst du jede bestehende Angabe einer von drei Gruppen zuordnen: bleibt gleich, bleibt in veränderter Form oder entfällt. Dazu kommen Angaben, die an eine andere Stelle gewandert sind.
Ein Teil der Kürzung ist außerdem keine Streichung, sondern eine Zusammenfassung. Viele frühere Einzeldatenpunkte wurden zu einem Datenpunkt gebündelt, und der ist nun deutlich umfangreicher. Was du bisher in mehreren kurzen Angaben beantwortet hast, beantwortest du jetzt in einer längeren. Die Schreibarbeit wird dadurch nicht automatisch weniger, sie ist nur gebündelter. Wer seinen Aufwand allein an der Zahl der Datenpunkte misst, plant deshalb zu knapp.
Dafür gibt es seit 28. August 2026 ein Hilfsmittel: EFRAG hat den Entwurf der neuen Datenpunktliste als Excel-Datei veröffentlicht, dazu eine Mapping-Fassung, die die neuen Datenpunkte "soweit möglich" den alten aus EFRAG IG 3 zuordnet. Die Einschränkung ist ernst gemeint. Nicht jeder alte Datenpunkt hat ein neues Gegenstück, und nicht jeder neue hat einen Vorgänger. Plane die Überleitung deshalb als eigenen Arbeitsschritt ein und nicht als Suchen und Ersetzen.
4. Der Rechtstext zählt, die Datenpunktliste hilft nur
Die EFRAG-Liste ist ausdrücklich "nicht-autoritatives" Unterstützungsmaterial des EFRAG-Sekretariats und noch ein Entwurf. Bis 23. Oktober 2026 können Fehler gemeldet werden, die finale Fassung ist für Ende 2026 angekündigt. Verbindlich ist allein die Verordnung im Amtsblatt.
Das ist keine Formalie. Wir haben unseren ESRS-2026-Katalog zuerst aus dem Rechtstext aufgebaut und danach mit der EFRAG-Liste abgeglichen. Dabei haben sich kleine Unterschiede gezeigt, die wir einzeln geklärt haben. Unsere Empfehlung: Arbeite mit der Liste, weil sie die Arbeit strukturiert, aber prüfe Zweifelsfälle immer am Rechtstext. Und halte fest, mit welchem Stand der Liste du gearbeitet hast, denn die finale Fassung kann vom Entwurf abweichen.
5. Die deutsche Fassung ist veröffentlicht, aber noch nicht final
Die ESRS 2026 liegen auf Deutsch vor. Die Begriffsvorschläge von DRSC und AFRAC konnten laut DRSC aber nicht mehr eingearbeitet werden. Eine Berichtigung der deutschen Fassung ist für Oktober oder November 2026 vorgesehen.
Für dich heißt das: Inhaltlich ändert eine solche Berichtigung nichts an deinen Pflichten, einzelne Begriffe können sich aber noch verschieben. Wenn du jetzt Textbausteine, Vorlagen oder interne Glossare auf die neue Fassung umstellst, plane nach der Berichtigung einen kurzen Begriffsabgleich ein. Die Hintergründe und die wichtigsten Begriffe findest du in ESRS auf Deutsch.
6. Die Übergangsregelungen sind großzügiger als gedacht, aber nicht grenzenlos
Die neue Fassung enthält eigene Übergangsregelungen. Besonders relevant sind die Angaben zu den erwarteten finanziellen Effekten. Unternehmen der ersten Welle dürfen diese Angaben für Geschäftsjahre vor 2028 grundsätzlich vollständig weglassen und für Geschäftsjahre vor 2030 auf die quantitativen Angaben verzichten (ESRS 1, Para. 125 und 126). Ausgenommen von diesen Erleichterungen sind bestimmte Datenpunkte in ESRS E1-11, konkret die Angaben nach Para. 39 (a) und (b) sowie Para. 40 (a) und (b).
Ein Beispiel für die Praxis: Wenn dein Team gerade ein Modell aufbaut, um Klimarisiken in Euro zu bewerten, musst du es nicht stoppen. Du hast aber mehr Zeit, es belastbar zu machen, bevor die Zahlen im Bericht stehen. Halte in deiner Planung fest, welche Erleichterung du bis wann nutzt. Sonst wird aus der Übergangsfrist eine Lücke, die erst kurz vor Ablauf auffällt.
7. Die digitale Auszeichnung kommt, aber noch nicht jetzt
EFRAG hat am 17. September 2026 den Entwurf der XBRL-Taxonomie für die ESRS 2026 zur Konsultation gestellt. Die Frist läuft bis 11. November 2026, danach geht die Taxonomie als fachliche Empfehlung an ESMA und die EU-Kommission.
Wichtig ist die Einordnung: Mit der Veröffentlichung der Taxonomie wird das Tagging noch nicht zur Pflicht. Die Vorgaben dafür legt ESMA über das einheitliche elektronische Berichtsformat fest, und die Kommission muss sie erlassen. Für deine Planung genügt es, die Berichtsstruktur schon jetzt sauber an den Datenpunkten auszurichten. Dann ist die spätere Auszeichnung ein technischer Schritt und kein zweiter Umbau.
Häufige Fehler bei der Umstellung
- Die Wesentlichkeitsanalyse komplett neu aufsetzen. Die neue Fassung erlaubt einen Top-down-Ansatz und begrenzt den Aufwand für die Informationsbeschaffung. Das ist ein Grund, die bestehende Analyse zu überprüfen und zu verschlanken, nicht sie wegzuwerfen. Wie du vorgehst, steht im Praxis-Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
- Datenabfragen nach alter Logik weiterlaufen lassen. Fachabteilungen liefern sonst Daten, die du nicht mehr brauchst, und dir fehlen jene, die neu strukturiert sind.
- Alte und neue Begriffe mischen. Ein Bericht, der teils mit Set-1-Begriffen und teils mit Begriffen der neuen Fassung geschrieben ist, wirkt für Prüfer wie zwei verschiedene Anforderungen.
- Die Fassung nicht dokumentieren. Die Angabe, welche Fassung du angewendet hast, ist Pflicht. Im Mixed Approach gehört dazu auch, welche der acht Erleichterungen du genutzt hast.
- Den Prüfer zu spät einbinden. Auch für ihn ist die neue Fassung neu. Kläre früh, welche Variante er für 2026 erwartet und wie er mit den Übergangsregelungen umgeht.
Wie Glacier dich bei der Umstellung unterstützt
Glacier AI ist eine KI-gestützte Software für ESG-Berichterstattung, die auf Nachvollziehbarkeit ausgelegt ist. Berichtstexte entstehen nur auf Basis der Dokumente, die du hochlädst, und jede Aussage ist mit ihrer Quelle verknüpft. Die Gap-Analyse zeigt dir, welche Datenpunkte noch ohne Nachweis sind.
Für die Umstellung auf die ESRS 2026 heißt das: Deinen bestehenden Bericht kannst du mit Glacier AI in die offizielle deutsche ESRS-Terminologie übersetzen lassen, statt ihn von Hand umzuarbeiten.
Du willst sehen, wie die Umstellung für deinen Bericht aussieht? Buche eine Demo.
Häufige Fragen zu den ESRS 2026
Ab wann gelten die ESRS 2026?
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 tritt am 10. November 2026 in Kraft. Verpflichtend anzuwenden sind die ESRS 2026 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Muss ich für das Geschäftsjahr 2026 schon die ESRS 2026 anwenden?
Nein. Für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, kannst du die bisherigen ESRS anwenden, die ESRS 2026 oder die bisherigen ESRS mit acht benannten Erleichterungen aus der neuen Fassung. Die gewählte Fassung musst du im Bericht angeben.
Wie viele Datenpunkte fallen mit den ESRS 2026 weg?
Die verpflichtenden Datenpunkte sinken um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl um mehr als 70 Prozent. Die genaue Liste veröffentlicht EFRAG als Excel-Datei. Sie liegt derzeit als Entwurf vor, die finale Fassung ist für Ende 2026 angekündigt.
Muss ich meine Wesentlichkeitsanalyse wegen der ESRS 2026 wiederholen?
Nicht von Grund auf. Du solltest sie aber überprüfen, weil die neue Fassung einen Top-down-Ansatz erlaubt und den Aufwand für die Informationsbeschaffung begrenzt. Das Ergebnis kann sein, dass Themen wegfallen oder zusammengefasst werden.
Ist die deutsche Fassung der ESRS 2026 schon endgültig?
Sie ist verbindlich veröffentlicht, aber eine Berichtigung einzelner Begriffe ist für Oktober oder November 2026 angekündigt. Inhaltlich ändern sich deine Pflichten dadurch nicht.




